Schon ärgerlich, wenn man unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Ist der Unfall aber noch einmal relativ glimpflich abelaufen und "nur" Blechschaden entstanden, dann bedauert das Opfer natürlich, daß es auf sein Fahrzeug verzichten muß, wenn dieses in die Werkstatt muß.
BAV (Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.)